In meinem Blog „Was kostet die Architektin?“ hab ich dir von den wichtigsten Faktoren für das Architektenhonorar erzählt. Dieses Architektenhonorar gliedert sich in insgesamt neun verschiedene Teil- Leistungen, welche in der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, definiert sind. Je nachdem, welche Leistungsphasen (LPH) du von der Architektin benötigst, werden die entsprechenden Prozentsätze abgerechnet. Diese Prozentsätze sind in der HOAI natürlich auch festgelegt.
1 Grundlagenermittlung
2 Vorplanung
3 Entwurfsplanung
4 Genehmigungsplanung
5 Ausführungsplanung
6 Vorbereitung der Vergabe
7 Mitwirkung bei der Vergabe
8 Objektüberwachung
9 Objektbetreuung
2 %
7 %
15 %
3 %
25 %
10 %
4 %
32 %
2 %
LPH 1 Grundlagenermittlung
In der ersten Leistungsphase befasst sich die Architektin mit der Analyse und Bestandsaufnahme des Objektes. Sie beschreibt den Beginn des Objektes, hier werden deine Wünsche abgeklärt und eine Ortsbesichtigung ist in den Kosten enthalten. Die Randbedingungen der Planung werden festgehalten. Diese Phase macht 2 % der gesamten Kosten aus.
LPH 2 Vorplanung
Nun wird das gesamte Konzept des Objektes erarbeitet und die für die Planung wichtigen Beteiligten hinzugezogen um die Machbarkeit zu prüfen. Auch die ersten Gespräche mit den Behörden werden geführt. Die Planung umfasst grobe Skizzen. Die Architektin ermittelt eine Kostenschätzung für die geplanten Maßnahmen. Die Leistungsphase 2 wird mit 7 % des Gesamt- Architektenhonorars abgerechnet.
LPH 3 Entwurfsplanung
Für die Baumaßnahme wird nun ein Entwurfsplanung erarbeitet, alle Vorgaben und Bedingungen aus der LPH 1 und 2 werden hierbei berücksichtigt. Diese Zeichnungen werden im Maßstab 1:100 erstellt, das bedeutet, 1 Zentimeter auf dem Plan ist 1 Meter in Wirklichkeit. Das Projekt nimmt langsam Form an und die Architektin ermittelt dir die Kostenberechnung. Es werden 15 % der Gesamtkosten für diese Leistungsphase angesetzt.
LPH 4 Genehmigungsplanung
Damit du dein Neu- oder Umbau tatsächlich realisieren darfst, wird eine Genehmigung der Behörde benötigt. Hierfür erstellt die Architektin dir die Bauantragspläne, alle notwendigen Formulare werden ausgefüllt und alles mindestens dreifach an die Genehmigungsbehörde übersandt. Auch die gesamte Korrespondenz mit den verschiedenen Behörden übernimmt die Architektin für dich. Hierfür rechnet sie 3 % des Gesamthonorars ab.
LPH 5 Ausführungsplanung
Nun werden für dein Objekt die Ausführungspläne und Details gezeichnet. Dies erfolgt im Maßstab 1:50 ( 1 cm auf dem Plan sind 50 cm in Wirklichkeit) bis zu einem Maßstab in 1:5, je nachdem wie auf der Baustelle der Plan benötigt wird. Diese Pläne sind die Grundlage für alle Arbeiten auf der Baustelle. Die am Bau Beteiligten lassen ihre Erfahrungen und Vorgaben mit in die Planung einfließen, sodass ein reibungsloser Ablauf auf der Baustelle garantiert ist. Diese sehr umfangreichen Planungen machen 25 % von den Architektenkosten aus.
LPH 6 und 7 Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
Die Ausführungspläne sind die Grundlage um die notwendigen Leistungen und Gewerke auszuschreiben. Die Nachunternehmer bzw. Handwerker erhalten von der Architektin einen Ausschreibungstext mit Leistungsverzeichnis indem sie ihre Preise eintragen. So können die Leistungen und Preise der Nachunternehmern bzw. Handwerken untereinander und mit den marktüblichen Preisen verglichen werden. Nachdem alle Angebote geprüft wurden, werden Bietergespräche geführt um alle Fragen zu klären und vielleicht einen Nachlass zu erhalten. Auf Grundlage dieser Ergebnisse spricht die Architektin dann eine Empfehlung aus für die Firma mit dem besten Preis-/ Leistungsverhältnis. Hierfür erhält sie insgesamt 14 %.
LPH 8 Objektüberwachung
Die Objektüberwachung oder auch Bauleitung genannt ist der wichtigste Part während der gesamten Phase. Die Architektin überwacht die Einhaltung des Terminplanes und koordiniert alle am Bau Beteiligten. Darüber hinaus gehört es zu ihren Aufgaben zu überprüfen, dass die Handwerker alle vereinbarten Leistungen vollständig und nach den aktuellen technischen Vorschriften sowie DIN- Normen und Herstellervorschriften erbringen. Die Baustellenbesuche werden im Bautagebuch dokumentiert. Zusätzlich prüft die Architektin die Rechnungen der Handwerker zum einen darauf, ob die Leistungen der Vereinbarung entsprechen, ob sie erbracht worden sind und auch mangelfrei fertig gestellt wurden. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Abnahme der vereinbarten Leistungen durch die Architektin und stellt zugleich auch den Beginn der Gewährleistung dar. Für diese anspruchsvolle und sehr zeitintensiven Leistungen erhält sie 32 % der gesamten Architektenkosten.
LPH 9 Objektbetreuung
Die letzte Leistungsphase wird meist gesondert beauftragt und hat die Aufgabe, dass die Gewährleistungsansprüche festgestellt und bewertet werden. Zum Ende der Gewährleistungsfrist wird das Objekt gemeinsam begangen und die Gewährleistungsmängel festgehalten. Die letzten 2 % des Honorars werden hierfür berechnet.
Natürlich verursacht die Architektin Kosten, doch dafür bringt sie einen gigantischen Nutzen. Die Meisten mussten sich schon mit Handwerkern rum ärgern, weil sie entweder nicht termingerecht ihre Arbeiten erledigt haben oder einige Sachen schief gelaufen sind. Darüber hinaus verfügt die Architektin über unglaublich viel Fachwissen, da sie nicht nur einmal ein Haus baut, sondern regelmäßig. Sie kann dir auch viele Tipps und Ratschläge geben, wie Kostenfallen vermieden werden können. Von den 5 größten Kostenfallen erzähle ich dir in meinem nächsten Blog.
Foto: IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft/ www.ingenieur.de