Wenn du ein neues Haus bauen möchtest oder eine Sanierung einer bestehenden Immobilie planst, dann möchtest du auch wissen, wie hoch am Ende die Rechnung der Architektin ist.
Das Honorar der Architektin kann seit dem 01. Januar 2021 frei verhandelt werden. Die Honorartafel der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, dient hierbei als Orientierung und wird für gewöhnlich weiterhin herangezogen. Das Honorar setzt sich aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen. Die zwei wichtigsten Faktoren sind
1 Der Schwierigkeitsgrad des Gebäudes, Honorarzonen I – V
Die Honorarzonen beschreiben den Schwierigkeitsgrad des Projektes von I bis V. Die Zonen III und IV werden beim Bau eines Wohnhauses angewendet und beinhalten eine durchschnittliche oder hohe Planungsanforderung. Die Planungsanforderung definiert sich durch den Aufwand bei der Erstellung der Bauzeichnung und der entsprechenden Baubegleitung. Die Honorarzone I oder II wird bei einfachen Gebäuden angewendet wie beispielsweise bei der Planung einer Lagerhalle.
2 Das Bauvolumen mit den Netto Baukosten
Das Bauvolumen, in der HOAI die „anrechenbaren Kosten“ genannt, ist ein Teil der Kosten für die Herstellung, den Umbau oder Sanierung von Objekten sowie für die damit zusammenhängende Aufwendungen. Diese Kosten werden von der Architektin in den verschiedenen Leistungsphasen nach den Vorschriften auf Grundlage der ortsüblichen Preise ermittelt. Die Umsatzsteuer ist nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten. Wenn das Objekt saniert oder instand gesetzt werden soll können noch Zuschläge aufgrund des erhöhten Aufwandes bis zu 50% vereinbart werden.
Generell gibt es die Faustformel, dass für die Architektin in etwa 10% der gesamten Bausumme (bei Neubau) für das Honorar eingeplant werden soll. Dieses Honorar umfasst dann alle Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9. Jede Leistungsphase beinhaltet unterschiedliche Leistungen, die ich dir gern im nächsten Blog- Beitrag aufgliedere.